JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien:

"Im Hamburger Markt behauptet sich die kleine Kanzlei innerhalb ihres breiten Beratungsspektrums v.a. im Gesellschaftsrecht erfolgreich. Ihrer überwiegend mittelständ. Klientel stand sie dabei zuletzt besonders oft bei Umstrukturierungen zur Seite."

"Die Tätigkeit für einige Start-ups nimmt kontinuierlich zu (...)."

"Das Team überzeuge 'mit Qualität, extremem Engagement und einer guten Ansprache auch Dritten gegenüber' lobt ein Mandant."

"Ohne jede Einschränkung empfehlenswert, lobt ein Mandant im Vertrags-, Gesellschafts-, Immobilien- u. Öffentl. Recht."

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Wer wir sind

Riverside Rechtsanwälte:
Unsere Welt dreht sich um Sie.

Riverside – das ist eine Kanzlei aus langjährig erfahrenen und spezialisierten Anwälten
mit Sitz in der Hamburger Innenstadt, die Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts mit hoher Expertise beraten. Vor allem sehen wir uns als Ihre proaktiven und vorausdenkenden Partner, die mit klarem, lösungsorientierten Fokus und höchstem persönlichen Einsatz sowohl Ihre als auch die Interessen Ihres Unternehmens vertreten. Für uns sind Sie nicht nur ein "Mandant" – unser ganzes Handeln dreht sich um Sie. Wir machen Ihre Vorstellungen und Ziele zu unseren. Oder kurz: All about you. Wir lösen Ihr Problem. Mit unserer Beauftragung haben Sie mehr Zeit für sich, Ihre Familie, Freunde. Lebenszeit für schöne Momente.

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Zur Rechtswidrigkeit eines Alkoholverbotes bei einer Konzertveranstaltung

Ein Alkoholverbot zum Schutz der Teilnehmer einer Konzertveranstaltung lässt sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Weimar nicht damit begründen, dass diese sicher und unversehrt den Heimweg oder den Weg in eine Unterkunft antreten können sollen.

In Versammlungen dürfe auch mit Auflagen nur eingegriffen werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet werde. Die Tatsache, dass kein ortsnaher Parkplatz vorhanden sei, könne das Alkoholverbot nicht rechtfertigen. Es obliege in erster Linie jedem selbst, sich nicht in einen Zustand völliger Hilflosigkeit zu versetzen. Es fehle hier schon an konkreten Tatsachen, die belegen könnten, dass dies überhaupt in nennenswertem Umfang passieren könnte. Außerdem sei davon auszugehen, dass Familie, Freunde, Bekannte Bedürftigen zu einem sicheren Heimweg verhelfen, wie dies auch bei Großkonzerten oder Fußballspielen geschehe.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des VG Weimar Nr. 4/2018 v. 24. August 2018, Az. 4 E 1536/18 We