Gesellschaftsrechtliche Beratung

Das Gesellschaftsrecht stellt einen wesentlichen Beratungsschwerpunkt unserer Kanzlei dar.

Wir beraten Gesellschaften, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftsführer, Beiräte sowie Gesellschafter in allen Fragen des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts sowie des Konzernrechts. Unsere Beratung umfasst unter anderem die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und Geschäftsordnungen, die Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen und Aufsichtsratssitzungen, die Bestellung und Abberufung von Organmitgliedern sowie die Unterstützung bei anstehenden Kapitalmaßnahmen (z.B. Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen, Aktiensplit bzw. Aktienzusammenlegung) und umwandlungsrechtlichen Strukturmaßnahmen (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Formwechsel). Schließlich unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung von Unternehmensnachfolgelösungen.