Wirtschaftsverwaltungsrecht

Wir sind im Wirtschaftsverwaltungsrecht an Ihrer Seite.

Es existieren unzählige verwaltungsrechtliche Vorschriften, die staatliche Behörden und Organe berechtigen oder verpflichten, die Geschäfts- und Betriebstätigkeit von Unternehmen und deren Produkte zu überwachen und bei Gesetzesverstößen mit hoheitlichen Maßnahmen auf diese Unternehmen einzuwirken. Hinzu kommt ein gesetzgeberischer Trend zur Eigenüberwachung der Wirtschaft und der Einschaltung besonderer qualifizierter privater Stellen (sog. benannte Stellen), die bestimmte Fertigungsprozesse oder Produkte nach gesetzlichen Vorgaben zertifizieren.

Diese Vorschriften gestalten im Rahmen der Verfassung unsere Wirtschaftsordnung aus, wobei die meisten Vorschriften formal dem Bundes- oder Landesrecht entstammen und immer öfter auf verbindliche europäische Vorgaben (EU-Richtlinien, New Approach) zurückzuführen sind – wenn nicht sogar Europäisches Recht unmittelbar anwendbar ist (EU-Verordnungen).

Wir vertreten Sie in behördlichen Genehmigungsverfahren, in Widerspruchsverfahren gegen behördliche Anordnungen und in allen Instanzen vor den Verwaltungsgerichten. Außerdem beraten wir Sie im Zusammenhang mit der Zertifizierung von Produkten und Produktionsprozessen.