JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien:

"Im Hamburger Markt behauptet sich die kleine Kanzlei innerhalb ihres breiten Beratungsspektrums v.a. im Gesellschaftsrecht erfolgreich. Ihrer überwiegend mittelständ. Klientel stand sie dabei zuletzt besonders oft bei Umstrukturierungen zur Seite."

"Die Tätigkeit für einige Start-ups nimmt kontinuierlich zu (...)."

"Das Team überzeuge 'mit Qualität, extremem Engagement und einer guten Ansprache auch Dritten gegenüber' lobt ein Mandant."

"Ohne jede Einschränkung empfehlenswert, lobt ein Mandant im Vertrags-, Gesellschafts-, Immobilien- u. Öffentl. Recht."

MEHR ERFAHREN

Wer wir sind

Riverside Rechtsanwälte:
Unsere Welt dreht sich um Sie.

Riverside – das ist eine Kanzlei aus langjährig erfahrenen und spezialisierten Anwälten
mit Sitz in der Hamburger Innenstadt, die Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts mit hoher Expertise beraten. Vor allem sehen wir uns als Ihre proaktiven und vorausdenkenden Partner, die mit klarem, lösungsorientierten Fokus und höchstem persönlichen Einsatz sowohl Ihre als auch die Interessen Ihres Unternehmens vertreten. Für uns sind Sie nicht nur ein "Mandant" – unser ganzes Handeln dreht sich um Sie. Wir machen Ihre Vorstellungen und Ziele zu unseren. Oder kurz: All about you. Wir lösen Ihr Problem. Mit unserer Beauftragung haben Sie mehr Zeit für sich, Ihre Familie, Freunde. Lebenszeit für schöne Momente.

All about you.

Karriere

Mehr erfahren

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Aus für ein mehrgeschossiges Bauvorhaben am Großen Wannsee in Berlin besiegelt.

Der benachbarte Segelverein klagte gegen den Bauvorbescheid für ein mehrgeschossiges Wohnhaus mit Gewerbeanteil, das auf einem Ufergrundstück am Großen Wannsee errichtet werden soll.

Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans aus dem Jahr 1959, der die Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf zwei und eine größte Baumasse von 1,0 m³ umbauten Raums je m² Baugrundstück festsetzt.

Der Kläger hat den Bauvorbescheid insoweit angefochten, als der Beklagte darin Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans für die Überschreitung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse von zwei auf sechs und der zulässigen Baumassenzahl von 1,0 m³ je m² Grundstücksfläche auf 4,3 m³ je m² Grundstücksfläche in Aussicht gestellt hat.

Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts hätten die vom Kläger angegriffenen Befreiungen nicht in Aussicht gestellt werden dürfen, weil die Zulassung des beabsichtigten Vorhabens, das mit der Umgebung "breche" und ihr "eine neue Ordnung" geben könne, die Grundzüge der Planung berühren. Eine derart weit reichende Entscheidung dürfe nicht die Bauaufsichtsbehörde treffen, sondern sei dem Plangeber vorbehalten.

Der Kläger könne die Rechtswidrigkeit der Befreiungen auch geltend machen, weil die Eigentümer der im Plangebiet liegenden Grundstücke nach der Konzeption des Bebauungsplans gegen zu Unrecht gestattete Abweichungen von den hier in Rede stehenden Festsetzungen geschützt seien.

Quelle: Pressemitteilung des BVerwG Nr. 51/2018 v. 9. August 2018