JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien:

"Im Hamburger Markt behauptet sich die kleine Kanzlei innerhalb ihres breiten Beratungsspektrums v.a. im Gesellschaftsrecht erfolgreich. Ihrer überwiegend mittelständ. Klientel stand sie dabei zuletzt besonders oft bei Umstrukturierungen zur Seite."

"Die Tätigkeit für einige Start-ups nimmt kontinuierlich zu (...)."

"Das Team überzeuge 'mit Qualität, extremem Engagement und einer guten Ansprache auch Dritten gegenüber' lobt ein Mandant."

"Ohne jede Einschränkung empfehlenswert, lobt ein Mandant im Vertrags-, Gesellschafts-, Immobilien- u. Öffentl. Recht."

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Wer wir sind

Riverside Rechtsanwälte:
Unsere Welt dreht sich um Sie.

Riverside – das ist eine Kanzlei aus langjährig erfahrenen und spezialisierten Anwälten
mit Sitz in der Hamburger Innenstadt, die Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts mit hoher Expertise beraten. Vor allem sehen wir uns als Ihre proaktiven und vorausdenkenden Partner, die mit klarem, lösungsorientierten Fokus und höchstem persönlichen Einsatz sowohl Ihre als auch die Interessen Ihres Unternehmens vertreten. Für uns sind Sie nicht nur ein "Mandant" – unser ganzes Handeln dreht sich um Sie. Wir machen Ihre Vorstellungen und Ziele zu unseren. Oder kurz: All about you. Wir lösen Ihr Problem. Mit unserer Beauftragung haben Sie mehr Zeit für sich, Ihre Familie, Freunde. Lebenszeit für schöne Momente.

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Die Bundesregierung hat den Entwurf des Mietrechtsanpassungsgesetzes beschlossen

Die Informationspflicht der Vermieter bei Ausnahmen von der Mietpreisbremse, Vereinfachung der Rückforderung zu viel gezahlter Miete, Umlage von Modernisierungskosten und Ahnung des "Herausmodernisierens" sind Gegenstand dieses Gesetzesentwurfs, das bis spätestens 1. Januar 2019 in Kraft treten soll und noch den Bundestag passieren muss.

Quelle: Newsletter Verbraucherschutz aktuell Nr. 13/2018 v. 5. September 2018In Regionen mit Wohnungsmangel sollen Vermieter nur noch 8% statt wie bisher 11% der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen. Dazu gibt es eine Kappungsgrenze von 3 Euro Mieterhöhung pro Quadratmeter. Zudem soll es künftig eine Ordnungswidrigkeit sein, eine Modernisierung mit der Absicht anzukündigen oder durchzuführen, die alten Mieter loszuwerden. Mieter haben dann Anspruch auf Schadensersatz, Vermietern droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro.

Quelle: IMR Oktober 2018