JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien:

"Im Hamburger Markt behauptet sich die kleine Kanzlei innerhalb ihres breiten Beratungsspektrums v.a. im Gesellschaftsrecht erfolgreich. Ihrer überwiegend mittelständ. Klientel stand sie dabei zuletzt besonders oft bei Umstrukturierungen zur Seite."

"Die Tätigkeit für einige Start-ups nimmt kontinuierlich zu (...)."

"Das Team überzeuge 'mit Qualität, extremem Engagement und einer guten Ansprache auch Dritten gegenüber' lobt ein Mandant."

"Ohne jede Einschränkung empfehlenswert, lobt ein Mandant im Vertrags-, Gesellschafts-, Immobilien- u. Öffentl. Recht."

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Wer wir sind

Riverside Rechtsanwälte:
Unsere Welt dreht sich um Sie.

Riverside – das ist eine Kanzlei aus langjährig erfahrenen und spezialisierten Anwälten
mit Sitz in der Hamburger Innenstadt, die Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts mit hoher Expertise beraten. Vor allem sehen wir uns als Ihre proaktiven und vorausdenkenden Partner, die mit klarem, lösungsorientierten Fokus und höchstem persönlichen Einsatz sowohl Ihre als auch die Interessen Ihres Unternehmens vertreten. Für uns sind Sie nicht nur ein "Mandant" – unser ganzes Handeln dreht sich um Sie. Wir machen Ihre Vorstellungen und Ziele zu unseren. Oder kurz: All about you. Wir lösen Ihr Problem. Mit unserer Beauftragung haben Sie mehr Zeit für sich, Ihre Familie, Freunde. Lebenszeit für schöne Momente.

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Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs haftet der Fiskus, der zum gesetzlichen Alleinerben eines Wohnungseigentümers berufen ist, für die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründeten Wohngeldschulden in aller Regel nur mit dem Nachlass.

BGH, Urteil v. 14. Dezember 2018, Az. V ZR 309/17

Der BGH entschied, dass es sich bei den titulierten Wohngeldschulden nicht um Eigenverbindlichkeiten des Fiskus handele, sondern um Nachlassverbindlichkeiten, die den Fiskus grundsätzlich zur Erhebung der Dürftigkeitseinrede gem. § 1990 Abs. 1 BGB berechtigen.

Der Fiskus nehme eine Ordnungsfunktion wahr. Herrenlose Nachlässe sollen vermieden und eine ordnungsgemäße Nachlassabwicklung gesichert werden. In aller Regel werde der Fiskus deshalb bei seinen Handlungen nur seiner gesetzlichen Aufgabe nachkommen, den Nachlass abzuwickeln.

Nur wenn der Fiskus seine Rolle als Nachlassabwickler verlasse, er also zu erkennen gebe, die Wohnung zu eigenen Zwecken nutzen zu wollen, sei es gerechtfertigt, die Wohngeldschulden als Eigenverbindlichkeiten zu qualifizieren, bei denen eine Haftungsbeschränkung ausgeschlossen ist.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft werde durch die Annahme einer Nachlassverbindlichkeit nicht unangemessen benachteiligt. Sie könne in der Regel ihre Rechte im Wege der Zwangsversteigerung effektiv durchsetzen, weil die Wohngeldansprüche im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigt sind und den Rechten der nachfolgenden Rangklassen vorgehen - insbesondere denjenigen von Kreditgebern und Vormerkungsberechtigten.