Verantwortlichkeit für einen auf das Nachbarhaus übergreifenden Brand
Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist verantwortlich, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück dabei beschädigt wird [BGH, Urteil v. 9. Februar 2018, Az. V ZR 311/16].
Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.