JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien:

"Im Hamburger Markt behauptet sich die kleine Kanzlei innerhalb ihres breiten Beratungsspektrums v.a. im Gesellschaftsrecht erfolgreich. Ihrer überwiegend mittelständ. Klientel stand sie dabei zuletzt besonders oft bei Umstrukturierungen zur Seite."

"Die Tätigkeit für einige Start-ups nimmt kontinuierlich zu (...)."

"Das Team überzeuge 'mit Qualität, extremem Engagement und einer guten Ansprache auch Dritten gegenüber' lobt ein Mandant."

"Ohne jede Einschränkung empfehlenswert, lobt ein Mandant im Vertrags-, Gesellschafts-, Immobilien- u. Öffentl. Recht."

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Wer wir sind

Riverside Rechtsanwälte:
Unsere Welt dreht sich um Sie.

Riverside – das ist eine Kanzlei aus langjährig erfahrenen und spezialisierten Anwälten
mit Sitz in der Hamburger Innenstadt, die Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts mit hoher Expertise beraten. Vor allem sehen wir uns als Ihre proaktiven und vorausdenkenden Partner, die mit klarem, lösungsorientierten Fokus und höchstem persönlichen Einsatz sowohl Ihre als auch die Interessen Ihres Unternehmens vertreten. Für uns sind Sie nicht nur ein "Mandant" – unser ganzes Handeln dreht sich um Sie. Wir machen Ihre Vorstellungen und Ziele zu unseren. Oder kurz: All about you. Wir lösen Ihr Problem. Mit unserer Beauftragung haben Sie mehr Zeit für sich, Ihre Familie, Freunde. Lebenszeit für schöne Momente.

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Das Verwaltungsgericht Hamburg hat auf den Eilantrag eines Taxiunternehmens mit Beschluss vom 24. April 2019 (Az. 5 E 1711/19) entschieden, dass der On-Demand-Ride-Sharing-Dienst MOIA die für den Stadtbereich Hamburg genehmigte Erprobung seines Beförderungsmodells vorläufig nur eingeschränkt durchführen und nicht mehr als 200 Fahrzeuge einsetzen darf.

Die Freie und Hansestadt Hamburg erteilte dem Betreiber des App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienstes MOIA im April 2018 zu Erprobungszwecken die Genehmigung für den Einsatz von 1.000 Fahrzeugen im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2022 auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

Soweit die Genehmigung mehr als 500 Fahrzeuge betrifft, steht sie unter dem Vorbehalt der Feststellung durch die Genehmigungsbehörde, dass öffentliche Verkehrsinteressen durch den Verkehr mit bis zu 1.000 Fahrzeugen nicht beeinträchtigt werden. Diese Feststellung soll nicht vor dem 02.01.2021 erfolgen.

Ein Taxiunternehmen legte gegen diese Genehmigung Widerspruch ein und beantragte im Eilrechtsschutz, festzustellen, dass sein Widerspruch gegen die Genehmigung aufschiebende Wirkung hat. Nach Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Genehmigungsbescheides wandt sich der Antragsteller erneut an das Verwaltungsgericht, das daraufhin die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers wiederherstellte, soweit sich die Genehmigung auf mehr als 200 eingesetzte Fahrzeuge bezieht.

Das Verwaltungsgericht Hamburg sieht die Interessen des Antragstellers vorläufig gewahrt, wenn bei knapp über 3.000 Taxen in Hamburg nicht mehr als 200 Fahrzeuge von MOIA zum Einsatz kämen. Dem Betreiber von MOIA dürfte es zumutbar sein, bis zu einer weiteren Klärung der Sach- und Rechtslage im Hauptsacheverfahren mit der ohnehin über einen gewissen Zeitraum geplanten Erweiterung seiner Fahrzeugflotte über die genannte Anzahl hinaus zu warten. Eine aussagekräftige Erprobung der neuen Verkehrsart sei durch diese Beschränkung nicht in unzumutbarem Maße erschwert. So das Verwaltungsgericht Hamburg.