Handelsrecht

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Handels- und Vertriebsrechts.

Wir prüfen, entwerfen und verhandeln für Sie alle für das Handels- und Vertriebsrecht erforderlichen Verträge. Dabei unterstützen wir Sie bei der Konzeption und Umsetzung auch grenzüberschreitender Vertriebsstrukturen und führen für Sie die für die Durchsetzung bzw. die Abwehr von Ansprüchen erforderlichen gerichtlichen Prozesse. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen, Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler wie Vertragshändler, Makler und Franchiseunternehmen. Neben der Erstellung individueller Einkaufs- und Verkaufsbedingungen liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Vertretung bei Handelsgeschäften.