Die bisherige Bank darf von Kunden, die ihren Immobilienkredit durch eine andere Bank ablösen, kein Entgelt dafür verlangen, dass sie die Grundschuld im Rahmen eines Treuhandverhältnisses auf die neue Bank überträgt. Dies entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 4. Dezember 2018 (Az. 19 U 27/18).
Übertragung des Gesellschaftsvermögens einer Publikums-KG im Ganzen
LG Düsseldorf: Die Übertragung des Gesellschaftsvermögens einer Publikums-KG im Ganzen bedarf der Zustimmung einer einfachen Gesellschaftermehrheit
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Geschäftszeichen 39 O 3/16) vom 11.11.2016 bedarf ein Vertrag durch den sich eine Publikums-KG verpflichtet, ihr Gesellschaftsvermögen auf einen Dritten zu übertragen, in entsprechender Anwendung von § 179 a Aktiengesetz eines Zustimmungsbeschlusses der Gesellschaftermehrheit.