JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien:

"Im Hamburger Markt behauptet sich die kleine Kanzlei innerhalb ihres breiten Beratungsspektrums v.a. im Gesellschaftsrecht erfolgreich. Ihrer überwiegend mittelständ. Klientel stand sie dabei zuletzt besonders oft bei Umstrukturierungen zur Seite."

"Die Tätigkeit für einige Start-ups nimmt kontinuierlich zu (...)."

"Das Team überzeuge 'mit Qualität, extremem Engagement und einer guten Ansprache auch Dritten gegenüber' lobt ein Mandant."

"Ohne jede Einschränkung empfehlenswert, lobt ein Mandant im Vertrags-, Gesellschafts-, Immobilien- u. Öffentl. Recht."

MEHR ERFAHREN

Wer wir sind

Riverside Rechtsanwälte:
Unsere Welt dreht sich um Sie.

Riverside – das ist eine Kanzlei aus langjährig erfahrenen und spezialisierten Anwälten
mit Sitz in der Hamburger Innenstadt, die Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts mit hoher Expertise beraten. Vor allem sehen wir uns als Ihre proaktiven und vorausdenkenden Partner, die mit klarem, lösungsorientierten Fokus und höchstem persönlichen Einsatz sowohl Ihre als auch die Interessen Ihres Unternehmens vertreten. Für uns sind Sie nicht nur ein "Mandant" – unser ganzes Handeln dreht sich um Sie. Wir machen Ihre Vorstellungen und Ziele zu unseren. Oder kurz: All about you. Wir lösen Ihr Problem. Mit unserer Beauftragung haben Sie mehr Zeit für sich, Ihre Familie, Freunde. Lebenszeit für schöne Momente.

All about you.

Karriere

Mehr erfahren

LG Düsseldorf: Die Übertragung des Gesellschaftsvermögens einer Publikums-KG im Ganzen bedarf der Zustimmung einer einfachen Gesellschaftermehrheit

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Geschäftszeichen 39 O 3/16)  vom 11.11.2016 bedarf ein Vertrag durch den sich eine Publikums-KG verpflichtet, ihr Gesellschaftsvermögen auf einen Dritten zu übertragen, in entsprechender Anwendung von § 179 a Aktiengesetz eines Zustimmungsbeschlusses der Gesellschaftermehrheit.

Das Gericht hat in seiner Entscheidung ferner klargestellt, dass Beschlussmängelklagen bei Personengesellschaften gegen die Gesellschaft zu richten sind, wenn die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag abweichend von den personengesellschaftsrechtlichen Regeln in mehr oder weniger weitem Umfang  ein kapitalgesellschaftsrechtliches System vereinbart haben.