JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien:

"Im Hamburger Markt behauptet sich die kleine Kanzlei innerhalb ihres breiten Beratungsspektrums v.a. im Gesellschaftsrecht erfolgreich. Ihrer überwiegend mittelständ. Klientel stand sie dabei zuletzt besonders oft bei Umstrukturierungen zur Seite."

"Die Tätigkeit für einige Start-ups nimmt kontinuierlich zu (...)."

"Das Team überzeuge 'mit Qualität, extremem Engagement und einer guten Ansprache auch Dritten gegenüber' lobt ein Mandant."

"Ohne jede Einschränkung empfehlenswert, lobt ein Mandant im Vertrags-, Gesellschafts-, Immobilien- u. Öffentl. Recht."

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Wer wir sind

Riverside Rechtsanwälte:
Unsere Welt dreht sich um Sie.

Riverside – das ist eine Kanzlei aus langjährig erfahrenen und spezialisierten Anwälten
mit Sitz in der Hamburger Innenstadt, die Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts mit hoher Expertise beraten. Vor allem sehen wir uns als Ihre proaktiven und vorausdenkenden Partner, die mit klarem, lösungsorientierten Fokus und höchstem persönlichen Einsatz sowohl Ihre als auch die Interessen Ihres Unternehmens vertreten. Für uns sind Sie nicht nur ein "Mandant" – unser ganzes Handeln dreht sich um Sie. Wir machen Ihre Vorstellungen und Ziele zu unseren. Oder kurz: All about you. Wir lösen Ihr Problem. Mit unserer Beauftragung haben Sie mehr Zeit für sich, Ihre Familie, Freunde. Lebenszeit für schöne Momente.

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OVG Münster: B-Plan "Hafencenter" unwirksam

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der Bebauungsplan, mit dem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das sog. "Hafencenter" in Münster geschaffen werden sollen, unwirksam ist [Pressemitteilung des OVG Münster v. 12.04.2018].

Das geplante "Hafencenter" soll auf einem ca. 3 ha großen Bereich zwischen Hafenweg und Hansaring einen Verbrauchermarkt mit 3000 m² Verkaufsfläche und ergänzenden Nutzungen (Einzelhandel, Dienstleistung, Wohnen) sowie eine Tiefgarage umfassen.

Ein benachbarter Wohnungseigentümer reichte gegen den für dieses Projekt durch den Rat der Stadt Münster im Dezember 2015 beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter Berufung auf unzumutbare Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm einen Normenkontrollantrag ein.

Das Gericht gab dem Normenkontrollantrag statt.

Gegen die der Investorin im Oktober 2017 erteilte Baugenehmigung läuft ein Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Münster.