JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien:

"Im Hamburger Markt behauptet sich die kleine Kanzlei innerhalb ihres breiten Beratungsspektrums v.a. im Gesellschaftsrecht erfolgreich. Ihrer überwiegend mittelständ. Klientel stand sie dabei zuletzt besonders oft bei Umstrukturierungen zur Seite."

"Die Tätigkeit für einige Start-ups nimmt kontinuierlich zu (...)."

"Das Team überzeuge 'mit Qualität, extremem Engagement und einer guten Ansprache auch Dritten gegenüber' lobt ein Mandant."

"Ohne jede Einschränkung empfehlenswert, lobt ein Mandant im Vertrags-, Gesellschafts-, Immobilien- u. Öffentl. Recht."

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Wer wir sind

Riverside Rechtsanwälte:
Unsere Welt dreht sich um Sie.

Riverside – das ist eine Kanzlei aus langjährig erfahrenen und spezialisierten Anwälten
mit Sitz in der Hamburger Innenstadt, die Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts mit hoher Expertise beraten. Vor allem sehen wir uns als Ihre proaktiven und vorausdenkenden Partner, die mit klarem, lösungsorientierten Fokus und höchstem persönlichen Einsatz sowohl Ihre als auch die Interessen Ihres Unternehmens vertreten. Für uns sind Sie nicht nur ein "Mandant" – unser ganzes Handeln dreht sich um Sie. Wir machen Ihre Vorstellungen und Ziele zu unseren. Oder kurz: All about you. Wir lösen Ihr Problem. Mit unserer Beauftragung haben Sie mehr Zeit für sich, Ihre Familie, Freunde. Lebenszeit für schöne Momente.

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Karriere

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Zur Konkurrenzsituation zwischen Betreibern von Windenergieanlagen

In dem vom Oberverwaltungsgericht Münster entschiedenen Fall lagen zwei Windenergieanlagen mit einer Höhe von rund 180 m nur ca. 207 m auseinander. Eine der beiden Anlagen muss bei bestimmten Windrichtungen abgeschaltet werden, weil sonst durch Turbulenzen die Standsicherheit beeinträchtigt wird. Die beiden Betreiber stritten mit der Behörde darum, welche Anlage zeitweise abzuschalten ist.

Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, dass die spätere Windenergieanlage auf die frühere Rücksicht nehmen muss, wobei der Zeitpunkt der Einreichung eines prüffähigen Antrags entscheidend ist.

OVG Münster, Entscheidung v. 18. September 2018, Az. 8 A 1884/16, 8 A 1886/16Nach Auffassung des OVG beurteilt sich die Reihenfolge konkurrierender Anträge grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip ("Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.").

Maßgeblich sei nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, der Entscheidungsreife, der Genehmigungserteilung oder der Errichtung der Anlage, sondern der Zeitpunkt der Einreichung eines prüffähigen Antrags.