Das Bundeskartellamt hat die Fusion zwischen Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof am 9. November 2018 freigegeben.

Der Verhaltensspielraum von Kaufhof und Karstadt werde in allen Warengruppen und Regionen jeweils durch verschiedene andere stationär tätige Wettbewerber eingeschränkt. Die Marktanteile der beiden Unternehmen lägen nur in wenigen relevanten Warengruppen und Regionen bei mehr als 25%.

Darüber hinaus bestehe ein starker Wettbewerbsdruck aus dem Online-Handel. Der Marktanteil des Online-Handels am Gesamtumsatz in den verschiedenen Warengruppen in Deutschland falle unterschiedlich hoch aus, unterliege aber in allen Bereichen sehr starken Wachstumsraten, im Durchschnitt 10% jährlich.

Auf den Beschaffungsmärkten, also im Verhältnis der Warenhausbetreiber zu ihren Lieferanten, hätten Karstadt und Kaufhof zusammen insbesondere bei den Warengruppen "Wäsche", "Heimtextilien" und "Gepäck" eine starke Marktstellung. Dennoch stünden Herstellern hinreichende Absatzalternativen in Form von Fachhändlern, stationär wie online, zur Verfügung.

Einige Hersteller hätten die Sorge geäußert, dass die Unternehmen künftig über eine große Einkaufsmacht verfügen würden und daher auch Konditionenverbesserungen fordern könnten. Das Bundeskartellamt werde dies im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sog. Anzapfverbot beobachten.

Quelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamtes v. 9. November 2018