Der Eilantrag des Universitätsklinikums Aachen gegen Ordnungsverfügungen der Stadt Aachen betreffend den Brandschutz hatte keinen Erfolg. Mit Urteil vom 5. Dezember 2018 entschied das Verwaltungsgericht Aachen, dass das Universitätsklinikum Aachen gegen die Prüfverordnung verstoßen hat.

Die Stadt Aachen hatte mit mehreren Ordnungsverfügungen die Vorlage von Berichten eines Sachverständigen über die Wirkprinzip-Prüfung für die Brandmelde- und Alarmierungsanlage in verschiedenen Gebäuden aufgegeben. Zudem wurden auch Berichte des Herstellers über die Werksprüfung und Instandsetzung der Rauchsaugsysteme angefordert.

VG Aachen, Urteil v. 5. Dezember 2018, Az. 5 L 1262/18