Kollektivesarbeitsrecht

Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, etc.: Wir finden auch im Kollektivarbeitsrecht individuelle Lösungen.

Im Rahmen der Umsetzung von unternehmerischen Konzepten beraten wir Sie bei allen Fragen des Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrechts, führen hierzu Verhandlungen mit Betriebs- und Personalräten sowie Gewerkschaften, begleiten den Abschluss von Betriebsvereinbarungen sowie etwaigen Haustarifverträgen oder Sozialtarifverträgen und verhandeln für Sie in allen Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Dies gilt genauso für den Fall beabsichtigter Umstrukturierungen und/oder Restrukturierungen, die das Personal eines Unternehmens betreffen. Hier beraten und begleiten wir Sie arbeitsrechtlich in jeder Projektphase – insbesondere prüfen wir, ob eine Betriebsänderung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes vorliegt, ob eine Massenentlassungsanzeige erforderlich ist. Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung eines Interessenausgleichs ggf. auch mit einer Namensliste und einem Sozialplan mit dem Betriebsrat. In der Umsetzungsphase regeln wir das Erforderliche im Zusammenhang mit einer etwaigen Transfergesellschaft, planen den Ausspruch erforderlicher Kündigungen und verhandeln etwaige Aufhebungsverträge. Falls notwendig, streiten wir für Sie auch vor den Arbeitsgerichten für die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Maßnahme, insbesondere beim Ausspruch von Kündigungen.