Höherer Kaufpreis - (k)ein Problem?

Der (potentielle) Verkäufer haftet nicht auf Schadensersatz, wenn er zu einem Zeitpunkt Abstand von dem Abschluss eines Grundstückkaufvertrages nimmt, zu dem er weiß, dass der Kaufinteressent im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages bereits einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen hat (BGH, Urteil v. 13. Oktober 2017, Az. V ZR 11/17).

Vorsicht ist geboten, wenn Kreditinstitute fordern, dass der Baukreditvertrag unterzeichnet wird noch bevor der Kaufvertrag abgeschlossen ist. Platzt der Deal oder verzögert sich der Beurkundungstermin, führt dies unter Umständen dazu, dass die Bank Schadensersatzansprüche geltend macht. Beispielsweise wenn der Kaufinteressent das Darlehen nicht abnimmt. Nur in seltenen Fällen verzichten Banken auf ein Aufhebungsentgelt oder eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Rückabwicklung des Baukreditvertrages.