Handelsregisteranmeldung - originäre Anmeldepflicht des eintretenden Erben

Dass eine post- oder transmortale Vollmacht grundsätzlich nicht zur Anmeldung des Eintritts eines neuen Kommanditisten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zum Handelsregister berechtigt, hat das OLG München entschieden. Insoweit handele es sich um eine originäre Anmeldepflicht des eintretenden Erben [OLG München, Beschluss v. 20. Juni 2017, Az. 31 Wx 169/17].