Abmahnung eines Redakteurs der "Wirtschaftswoche" wegen Veröffentlichung eines Artikels bei einer Tageszeitung

Das Arbeitsgericht Düsseldorf entschied, dass eine Klausel, die den Redakteur verpflichtet, vor Ausübung einer Nebentätigkeit die Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen, wirksam ist (Urteil v. 24. August 2018, Az. 4 Ca 3038/18).

Die Klage des Redakteurs auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte wies das Arbeitsgericht Düsseldorf ab.

Nach Auffassung des Gerichts ist die Vertragsklausel wirksam, da durch Veröffentlichungen in anderen Publikationen auch Interessen des Arbeitgebers betroffen sein können, insbesondere wenn die Kenntnis über die veröffentlichten Inhalte während der bezahlten Tätigkeit des Arbeitnehmers erlangt worden sind.

Quelle: Pressemitteilung des ArbG Düsseldorf v. 24. August 2018