Zur Rechtswidrigkeit eines Alkoholverbotes bei einer Konzertveranstaltung

Ein Alkoholverbot zum Schutz der Teilnehmer einer Konzertveranstaltung lässt sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Weimar nicht damit begründen, dass diese sicher und unversehrt den Heimweg oder den Weg in eine Unterkunft antreten können sollen.

In Versammlungen dürfe auch mit Auflagen nur eingegriffen werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet werde. Die Tatsache, dass kein ortsnaher Parkplatz vorhanden sei, könne das Alkoholverbot nicht rechtfertigen. Es obliege in erster Linie jedem selbst, sich nicht in einen Zustand völliger Hilflosigkeit zu versetzen. Es fehle hier schon an konkreten Tatsachen, die belegen könnten, dass dies überhaupt in nennenswertem Umfang passieren könnte. Außerdem sei davon auszugehen, dass Familie, Freunde, Bekannte Bedürftigen zu einem sicheren Heimweg verhelfen, wie dies auch bei Großkonzerten oder Fußballspielen geschehe.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des VG Weimar Nr. 4/2018 v. 24. August 2018, Az. 4 E 1536/18 We