Ein Mitarbeiter, der trotz Verbot und mehrerer Abmahnungen weiterhin Pfandflaschen wärend der Arbeit sammelt, darf wegen des massiven Verstoßes gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten fristlos gekündigt werden.

BAG, Urteil v. 23. August 2018, Az. 2 AZR 235/18