Das Verwaltungsgericht München hat die Entscheidung des Landesamtes für Pflege bestätigt und eine Förderung nach der Corona-Pflegebonusrichtlinie für Beschäftigte eines ambulanten Dialysezentrums abgelehnt.

Einen Zuschlag nach der Corona-Pflegebonusrichtlinie bewilligt das Landesamt für Pflege nur in bestimmten Einrichtungen arbeitenden Pflegenden. Ambulante Dialysezentren zählen nicht dazu.

Verwaltungsgericht München, Pressemitteilung vom 18.02.2021
VG München Urteil vom 17.02.2021, Az. M 31 K 20.4504, M 31 K 20.5587, M 31 K 20.4944, M 31 K 20.4309