Verwaltungsrecht

Wir betrachten Verwaltungsrecht immer aus allen relevanten Perspektiven.

In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten wird unser Rat sowohl von privaten Unternehmen, Organisationen und Personen als auch von staatlichen Ministerien und Behörden gesucht. Wir sind es daher gewohnt, unterschiedliche Blickwinkel einzunehmen und uns in die Strategien aller beteiligten Akteure hineinzuversetzen. Dies ermöglicht es uns, die Interessen unserer jeweiligen Mandanten bestmöglich zu vertreten und erfolgreich durchzusetzen.

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit, der vielfach eng mit unserem bau- und immobilienrechtlichen Engagement verflochten ist, ist das Abgabenrecht und das Staatshaftungsrecht, also Schadensersatzansprüche, die sich gegen den Staat und seine Behörden richten (etwa, wenn Genehmigungen zu Unrecht abgelehnt oder rechtlich fehlerhaft erteilt werden). Ferner prüfen wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Corporate-Partnern im Rahmen der Due Diligence die verwaltungsrechtlichen Aspekte von Unternehmenstransaktionen – beispielsweise, ob die erforderlichen Bau- und Betriebsgenehmigungen des Transaktionsunternehmens vorhanden sind.

Unser Anspruch ist es, Sie erfolgreich zu beraten und entweder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden oder, im Streitfall, Sie und Ihre Interessen bundesweit vor allen deutschen Verwaltungsgerichten und durch alle Instanzen zu vertreten.
 

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