Öffentliches Baurecht

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Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind baurechtliche Genehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren für Infrastrukturprojekte – Verfahren also, in denen es regelmäßig um die Bewältigung vielschichtiger Nutzungskonflikte und den Ausgleich divergierender Interessen geht (etwa zwischen Investoren und Anliegern im Hinblick auf Lärm und Schadstoff-Immissionen). Wir beraten Sie zudem in allen Fragen rund um die bauplanungsrechtliche Projekt- und Immobilienentwicklung, also die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Vorhabens durch (vorhabenbezogene) Bebauungspläne und den Abschluss städtebaulicher Verträge sowie zu Nachbarschaftsvereinbarungen, bspw. zur Konfliktprävention im Zuge der Durchführung von Bauarbeiten.