Dirk Scharninghausen

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dirk Scharninghausen berät seit annähernd 20 Jahren Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmen, aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sein Tätigkeitsfeld umfasst sämtliche Fragestellungen des Arbeitsrechts mit den damit einhergehenden sozialrechtlichen Problemstellungen. Als ausgebildeter Bankkaufmann und aufgrund jahrelanger Tätigkeit im Verbund mit Personalabteilungen, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern verfügt Dirk Scharninghausen über umfassende Erfahrungen nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch über das erforderliche Verständnis für wirtschaftsrechtliche Fragestellungen und wirtschaftliche Zusammenhänge in Unternehmen. Er konzipiert und prüft Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen sowie tarifliche Bestimmungen. Im Arbeitsgerichtsprozess setzt er in allen Instanzen für Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Vorstände Ansprüche z. B. auf Abfindung, Vergütung, Tantieme, Provision, Urlaub oder Elternzeit durch und ergreift die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Kündigungen. Auf Arbeitgeberseite unterstützt Dirk Scharninghausen die Unternehmensführung und ggf. Personalabteilung in allen arbeitsrechtlichen Fragen, bereitet insbesondere Einstellungen und Entlassungen sowie Reorganisationsmaßnahmen vor und führt erforderlichenfalls die damit einhergehenden Arbeitsgerichtsprozesse. 

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