Energierecht

Energierecht liegt in unserer Natur: Wir fördern erneuerbare Energien.

Energierecht, das bedeutet bei uns: erneuerbare Energien. Und hier insbesondere onshore und offshore Windparks, Biogasanlagen und Fotovoltaik. Also die Energieversorgung der Zukunft, die aufgrund der Stromeinspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz finanziell attraktiv ist und langfristige Werte schafft.

Die erforderlichen Genehmigungsverfahren sind allerdings rechtlich höchst anspruchsvoll und nicht selten sind die Anlagen (oder die zugehörigen Stromtrassen) bei der Bevölkerung vor Ort durchaus umstritten. Zu den strittigen Themen zählen regelmäßig der Lärmschutz, etwaige Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, der Artenschutz und der Naturschutz . Das in den vergangenen Jahren wiederholt novelierte Umweltrechtsbehelfsgesetz gibt hier nicht nur den anerkannten Umweltverbänden, sondern auch Privaten gewisse Möglichkeiten, ihre Anliegen gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir beraten und vertreten Projektentwickler, Verbände und Bürger in den erforderlichen Genehmigungsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten.