Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb durch zur Veräußererseite gehörende Person

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs sind die Bauerrichtungskosten beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das "Ob" und "Wie" der Bebauung erworben wird (BFH, Urteil v. 25. April 2018, Az. II R 50/15).

Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist in diesem Fall das unbebaute Grundstück - so der Bundesfinanzhof.