Zum 1. Januar 2021 sind die Branchenmindestlöhne im Elektrohandwerk, im Gebäudereiniger-Handwerk, im Dachdeckerhandwerk und im Schornsteinfegerhandwerk gestiegen.

Im Maler- und Lackiererhandwerk sowie im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk laufen die Mindestlohntarifverträge noch bis Ende April 2021. Wie es danach weitergeht, steht noch nicht fest.

Im Gerüstbauerhandwerk ist der Branchenmindestlohn zuletzt im August 2020 angehoben worden und gilt noch bis Ende September 2021.