Der beschlossene Gesetzentwurf zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie ermöglicht die Online-Gründung der GmbH sowie weitere Online-Verfahren für Registeranmeldungen einschließlich der Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur. Hierfür soll eine Form der notariellen Beurkundung und Beglaubigung mittels Videokommunikation eingeführt werden.

In diesen Online-Verfahren soll sichergestellt werden, dass die Standards des notariellen Präsenzverfahrens weiterhin erfüllt sind. Für eine sichere Identifikation der Beteiligten im notariellen Online-Verfahren sollen im Rahmen der Videokommunikation die Lichtbilder aus dem Chip des Personalausweises, des Passes oder des elektronischen Aufenthaltstitels ausgelesen werden können.

In der Zukunft werden Eintragungen in den Registern dadurch bekannt gegeben, dass sie in dem jeweiligen Register erstmalig (online) zum Abruf bereitgestellt werden. Einer separaten Bekanntmachung von Registereintragungen in einem Bekanntmachungsportal bedarf es dann nicht mehr.

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 10.02.2021