Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz - MsRG) vorgelegt.

In einer Mietspiegelverordnung sollen die zukünftig maßgeblichen wissenschaftlichen Grundsätze konkretisiert werden. Den zuständigen Behörden sollen Befugnisse zur Datenverarbeitung eingeräumt werden. Vorhandene Daten aus dem Melderegister, bei der Verwaltung der Grundsteuer bekannt gewordene Daten sowie Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus sollen genutzt werden. Zur Erhöhung der Rückläufe aus den Befragungen und zur Vermeidung von durch selektives Antwortverhalten verursachte Verzerrungen soll eine Auskunftspflicht eingeführt werden. Der Bindungszeitraum von Mietspiegeln soll von zwei auf drei Jahre verlängert werden, um den mit der Erstellung und Anpassung von Mietspiegeln verbundenen Aufwand zu senken.

heute im bundestag (hib) 250/2021 vom 25. Februar 2021