Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Grundsteuerreformgesetz spätestens zum 31. Dezember 2019 beschlossen und zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/12517) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum aktuellen Stand der Reform hervor.