In der Nähe der Windenergieanlage in Marsberg-Erlinghausen halten sich vermehrt Rotmilane auf, die an dieser Stelle brüten und schlafen. Nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind Rotmilane besonders geschützte tagaktive Zugvögel. Um das Tötungsrisiko dieser Vögel durch die Anlage auf ein artenschutzrechtliches Maß zu verringern, erhielt diese 2016 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die beinhaltet zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten die Windenergieanlage abzuschalten. Im Gegensatz zu der NABU hält das OVG dies für ausreichend, um die Rotmilane zu schützen. 

Pressemitteilung des OVG Münster vom 01.03.2021
OVG Münster Urteil vom 01.03.2021; Az. 8 A 1183/18