In den Städten Buchholz in der Nordheide, Buxtehude und Wolfsburg wird die Mietpreisbremse beibehalten. Gifhorn ist in der neuen Verordnung nicht aufgeführt. Nach dem Beschluss der Landesregierung gilt die Mieterschutzverordnung mit Mietpreisbremse weiterhin auch in Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Lüneburg, Langenhagen und auf den Ostfriesischen Inseln. Neu hinzugekommen ist Laatzen. Nicht mehr dabei sind Leer und Vechta. Dort hat es in den letzten Jahren erheblichen Neubau gegeben, so dass nicht nur die Mietentwicklung unterdurchschnittlich ist, sondern auch der künftige Bedarf voraussichtlich gedeckt werden kann.

PI 158/2020 des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz v. 29. Dezember 2020