In Düsseldorf wurde der Eilantrag eines Industrieunternehmens zur Beendigung des Baus eines baulich abgetrennten Radfahrstreifen auf der Straße vom Verwaltungsgericht abgelehnt.
Die Begründung des Verwaltungsgerichts stützt sich darauf, dass an dieser Stelle schon immer Radverkehr stattgefunden habe und folglich keine Änderung des bisherigen Verkehrsverhältnisses vorliege.
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Nr. 5/2021 vom 27. Januar 2021
Beschluss des VG Düsseldorf vom 27. Januar 2021, Az. 6 L 2634/20