Obwohl wissenschaftlich erwiesen ist, dass Mitarbeiterbeteiligungen Arbeitnehmer:innen deutlich motivieren und darüber hinaus an deren Arbeitgeber:innen binden, werden solche Beteiligungen in Deutschland bisher kaum gefördert. Das solll sich nun ändern: Der Bundestag hat am 22. April 2021 das Fondsstandortgesetz verabschiedet, wodurch deratige Kapitalbeteiligungen steuerlich stärker gefördern werden. So soll es unter anderem Start-ups erleichtert werden, internationale Talente durch attraktive Beteiligungsmöglichkeiten zu gewinnen.

Dafür wird zum einen mit Wirkung zum 1. Juli 2021 der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360,00 Euro auf 1.440,00 Euro pro Jahr angehoben.

Zunächst keine Besteuerung

Zudem gibt es eine neue Regelung für Arbeitnehmer:innen von Start-Ups, nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächstnicht versteuert werden müssen. Das soll im Übrigen auch dann gelten, wenn die Vermögensbeteiligungen mittelbar über Personengesellschaften gehalten werden. Die Besteuerung auf den Wert der Beteiligung soll erst zum Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens jedoch nach 10 Jahren, anfallen.

Kritikpunkte

Diese Regelung erfährt bereits jetzt Kritik durch die Start-Up-Szene selbst. Schließlich müssten Mitarbeiter:innen befürchten, bei einem Scheitern des Start-Ups neben dem Arbeitsplatzverlust auch noch mit einer hohen Steuerlast konfrontiert zu werden. Problematisch sei außerdem, dass die Start-Ups oft einen sehr hohen Marktwert hätten, der aber allein auf Zukunftserwartungen beruhen würde. Die Mitarbeiter:innen, die das Unternehmen verlassen würde, müsste dann den Geschäftsanteil nach diesem fiktiven Wert versteuern, selbst wenn dieser zu dem Zeitpunkt gar nicht eingelöst werden könnte.

Die nun beschlossenen Regelung soll für alle Vermögensbeteiligungen gelten, die nach dem 30. Juni 2021 übertragen werden.

Zum Bericht des Finanzausschusses vom 22. April 2021 geht es hier.