Das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union ist am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten.

Es beinhaltet die Erhöhung der Recyclingquote bestimmter Abfallströme, insbesondere von Papier, Metall, Kunststoff und Glas, aber auch von Siedlungsabfällen.

Die Pflicht zur Getrenntsammlung wurde erweitert auf Bioabfall, gefährliche Haushaltsabfälle, Textilien und Sperrmüll.

Die Verwertungsquoten im Verpackungsgesetz werden in zwei Stufen bis 2025 und 2030 erhöht.

Öffentliche Stellen sind künftig verpflichtet, bei der Beschaffung ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse zu bevorzugen. Bis dato bestand nur eine Prüfpflicht.

Den genauen Umgang mit ihrer Ware müssen Händler und Hersteller künftig dokumentieren, insbesondere bei Retouren.