Das auf Initiative des BMI (Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat) und BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) erlassene Planungssicherstellungsgesetz wurde im Mai 2020 eingeführt, um Planungs- und Genehmigungsverfahren, die normalerweise physische Treffen erfordern, auch während der Corona-Pandemie durchführen zu können. Mit diesem Gesetz wurden vorrübergehende digitale Ersatzmöglichkeiten wie z.B. Internetveröffentlichungen oder die Durchführung von Online-Konsultationen geschaffen. Diese digitalen Verfahrensmöglichkeiten werden bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Bundesregierung entscheidet, ob die Regelungen des Gesetzes auch dauerhaft gelten sollen.
Pressemitteilungen des BMU vom 20. Januar 2021, Nr. 10/2021
BMU Beschluss vom 21. Januar 2021