Im Wohnraumschutzgesetz, das der Niedersächsische Landtag am 16. März 2021 einstimmig beschlossen hat, werden bestimmte Mindeststandards vorgeschrieben. Zum Beispiel müssen Wohnungen über einen Strom- und Wasseranschluss sowie eine Heizung und eine Sanitäreinrichtung verfügen und zwar in funktionsfähigem Zustand. Zudem müssen ausreichend natürliches Licht und Belüftung vorhanden sein. Ggf. können Kommunen Wohnungen für unbewohnbar erklären und hohe Bußgelder verhängen.

Presseinformation des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz v. 16. März 2021