Energieausweise für Nichtwohngebäude, die seit Anfang Juli 2009 für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt worden, sind, laufen aus. Eigentümern, die ihr Gebäude in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, wird empfohlen, sich mit Hilfe eines qualifizierten Energieberaters einen neuen, wieder zehn Jahre gültigen Energieausweis in Form eines "Bedarfsausweises" erstellen zu lassen.

Pressemitteilung der Bundesregierung vom 30. Juni 2019