Notare in Polen, die eine Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung errichten, sind keine "Gerichte" im Sinne der EU-Erbsachenverordnung.

Eine solche Urkunde ist keine in einer Erbsache erlassene "Entscheidung", jedoch eine "öffentliche Urkunde", wie der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 23. Mai 2019, Az. C-658/17, entschied.

Der Begriff "Gericht" im Sinne der Verordnung Nr. 650/2012 bezeichne jedes Gericht und alle sonstigen Behörden und Angehörigen von Rechtsberufen mit Zuständigkeiten in Erbsachen, die gerichtliche Funktionen ausüben oder in Ausübung einer Befugnisübertragung durch ein Gericht oder unter der Aufsicht eines Gerichts handeln. Allerdings müssten diese anderen Behörden und Angehörigen von Rechtsberufen ihre Unparteilichkeit und das Recht der Parteien auf rechtliches Gehör gewährleisten und ihre Entscheidungen nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem sie tätig sind, vor einem Gericht angefochten oder von einem Gericht nachgeprüft werden können und vergleichbare Rechtskraft und Rechtswirkung haben wie eine Entscheidung eines Gerichts in der gleichen Sache.