Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 9. Mai 2019 eine neue Fassung des Kodex beschlossen. Der neue Kodex beinhaltet u.a. neue Regelungen zur Vorstandsvergütung sowie Konkretisierungen der Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat. Er wird nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Veröffentlichung eingereicht und damit den bis dahin gültigen Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ablösen.

Den Unternehmen steht es frei, die neuen Empfehlungen und Anregungen im Sinne von Best Practice bereits vorzeitig anzuwenden.

Pressemitteilung der Regierungskommisson DCGK v. 22. Mai 2019