Die Bundesregierung hat den Entwurf des Mietrechtsanpassungsgesetzes beschlossen

Die Informationspflicht der Vermieter bei Ausnahmen von der Mietpreisbremse, Vereinfachung der Rückforderung zu viel gezahlter Miete, Umlage von Modernisierungskosten und Ahnung des "Herausmodernisierens" sind Gegenstand dieses Gesetzesentwurfs, das bis spätestens 1. Januar 2019 in Kraft treten soll und noch den Bundestag passieren muss.

Quelle: Newsletter Verbraucherschutz aktuell Nr. 13/2018 v. 5. September 2018In Regionen mit Wohnungsmangel sollen Vermieter nur noch 8% statt wie bisher 11% der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen. Dazu gibt es eine Kappungsgrenze von 3 Euro Mieterhöhung pro Quadratmeter. Zudem soll es künftig eine Ordnungswidrigkeit sein, eine Modernisierung mit der Absicht anzukündigen oder durchzuführen, die alten Mieter loszuwerden. Mieter haben dann Anspruch auf Schadensersatz, Vermietern droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro.

Quelle: IMR Oktober 2018