Die Bundesregierung hat am 21. Oktober 2019 einen Gesetzesentwurf (BT-Drs. 19/14245) vorgelegt, mit dem der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert werden soll.
Damit bereits erstellte Mietspiegel oder sich in der Erstellung befindliche Mietspiegel auch nach dem Inkrafttreten der Neuregelung anwendbar bleiben bzw. verwendet werden können, soll eine großzügige Übergangsregelung eingeführt werden.
Der Bundestag berät am Freitag, den 25. Oktober 2019, erstmalig über den Gesetzesentwurf.
heute im bundestag (hib) 1161/2019 vom 21. Oktober 2019