• Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz - COVInsAG) mit Wirkung vom 1. März 2020 in Kraft getreten
  • Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit Wirkung zum 28. März 2020 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft
  • Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung mit Wirkung zum 28. März 2020 in Kraft getreten
  • Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung zum 27. März 2021
  • Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch tritt am 1. April 2020 in Kraft, Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch tritt am 30. September 2022 außer Kraft

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