Vorprozessuales Gutachten ohne Besichtigung formell in Ordnung

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens, das auf ein Sachverständigengutachten gestützt ist, in formeller Hinsicht nicht von der Besichtigung der Mietsache durch den Sachverständigen abhängt. Es genüge, wenn im Gutachten Tatsachen angegeben werden, aus denen die geforderte Mieterhöhung abgeleitet wird. Der Sachverständige müsse eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete treffen und die zu beurteilende Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnen (BGH, Urteil v. 11. Juli 2018, Az. VIII ZR 190/17).