Ab 1. Juli 2019 beträgt das Mindestentgelt im Gerüstbau EUR 11,88 je Stunde.
Die Entgeltuntergrenze gilt für alle in Deutschland Beschäftigten - auch für Gerüstbauer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden.
Ab 1. Juli 2019 beträgt das Mindestentgelt im Gerüstbau EUR 11,88 je Stunde.
Die Entgeltuntergrenze gilt für alle in Deutschland Beschäftigten - auch für Gerüstbauer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden.