Der gesetzliche Mindestlohn soll nach einem Anpassungsbeschluss der Mindestlohn-Kommission vom 30.06.2020 schrittweise auf 10,45 Euro zum 01.07.2022 erhöht werden. Anhand dieser Empfehlung muss nun das Bundeskabinett einer entsprechenden Mindestlohnanpassungsverordnung zustimmen.

Die Erhöhungsschritte lauten im Detail:
• zum 01.01.2021: 9,50 Euro
• zum 01.07.2021: 9,60 Euro
• zum 01.01.2022: 9,82 Euro
• zum 01.07.2022: 10,45 Euro.

Pressemitteilung des BMAS v. 30.Juni 2020