Mit Beschluss vom 14. Mai 2020, Az. VII ZR 174/19, hat der Bundesgerichtshof ein Verfahren über die Vergütung eines Ingenieurs ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zu den Folgen der vom EuGH in seinem Urteil vom 4. Juli 2019 (Az. C-377/17) angenommenen Unionsrechtswidrigkeit der Mindestsätze in der HOAI für laufende Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen vorgelegt.
Eine Ausarbeitung der Bundesarchitektenkammer betreffend die FAQ zur Entscheidung des BGH finden Sie hier.