Eine grundsätzliche Verpflichtung für die Versendung elektronischer Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes besteht ab dem 27. November 2020.

Papier- oder reine PDF-Rechnungen werden dann grundsätzlich nicht mehr akzeptiert. Aunsahmen sind z.B. Direktaufträge mit einem Auftragswert von bis zu EUR 1.000,00 netto.

Die Bestimmungen und Einzelheiten hierzu finden sich in der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der E-Rechnungsverordnung (E-REchV).

Als richtige elektronische Rechnung gilt künftig nur noch die sog. XRechnung (XML-basiertes semantisches Rechnungsdatenmodell), die die Möglichkeit des Austauschs eines strukturierten Datensatzes bildet.

Eine Informationsseite des Bundes zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) finden Sie hier.