Insolvenz- und Sanierungsberatung

Wir beraten Sie rund um das Thema Insolvenz und Sanierung.

Ihr Unternehmen kann von der Insolvenz eines Vertragspartners betroffen sein. Präventiv beraten wir Sie bei der Vertragsgestaltung, eine mögliche Insolvenz Ihres Vertragspartners zu berücksichtigen. In der Krise des Vertragspartners gilt es, Anfechtungsrisiken zu minimieren. Gerät Ihr Vertragspartner tatsächlich in die Insolvenz, unterstützen wir Sie auf fachlicher Augenhöhe mit dem Insolvenzverwalter z.B. bei der Abwicklung von Verträgen nebst Durchsetzung von Ab- und Aussonderungsansprüchen sowie einer geschickten Verrechnung von Sicherheiten (Vermieterpfandrecht, Kaution, Bürgschaft). Neben der Anmeldung und Durchsetzung von Insolvenzforderungen verfügen wir über besondere Expertise bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters.

Ihr Unternehmen kann durch zahlreiche Umstände in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, so dass in einer zumeist sehr emotionsbehafteten Situation qualifizierte Unterstützung erforderlich ist. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung einer Insolvenzreife, der Abwägung von Sanierungsoptionen nebst Erarbeitung entsprechender Pläne sowie ggf. bei der Insolvenzantragstellung. In der Krise ist ein besonderes Augenmerk auf die Vermeidung der Geschäftsführerhaftung zu legen. Ist es dafür zu spät, vertreten wir Sie bei der Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters gegen den Geschäftsleiter aus § 15 b InsO.